AGB
Auftragserteilung
1. Für rechtzeitige Lieferung der Druckdaten, der Druckunterlagen, Beilagen oder evtl. Textänderungen ist alleine der Werbungstreibende verantwortlich.
2. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, evtl. Schäden zu ersetzen, die dem Verlag durch eine solche Anzeige entstehen.
3. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die etwaige Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Beilagen, die für zwei und mehr Firmen werben, werden wie zwei und mehr Beilagen berechnet.
Auftragsabwicklung
4. Anzeigenaufträge sind längstens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Die in der Anzeigenpreisliste verzeichneten nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres im gleichen Verlagsorgan erscheinenden Anzeigen ein und desselben Inserenten gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
6. Wird ein Anzeigenabschluss aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so muss der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Verlag den Unterschied zwischen dem aufgrund des Abschlusses bereits gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zurückzahlen.
7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur insoweit, wie der Zweck der Anzeige dadurch beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
Berechnung und Zahlung
8. Der Verlag ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die Verzugszinsen in banküblicher Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet; der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Einziehung der Anzeigenbeträge durch gerichtliche Mittel, im Konkursfall oder bei Zwangsvergleich kommen die gewährten Rabatte in Wegfall.
10. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Datensätze hat der Auftraggeber zu übernehmen.
Abonnement „VDBUM INFO“
11. Der Abschluss eines Jahres-Abonnements des Magazins „VDBUM INFO“ wird einmal pro Jahr im voraus für alle 6 Ausgaben berechnet. Bei Abschluss eines Abonnements nach dem 10. Februar eines Jahres, werden nur die tatsächlich gelieferten Ausgaben für dieses Jahr berechnet. Ab dann verlängert sich das Abo jeweils am 1. Januar um ein weiteres Jahr, wenn es nicht innerhalb des Vorjahres gekündigt wurde.
Allgemeines
12. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
13. Im Falle höherer Gewalt erlischt für den Verlag jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.